Das haben Angela & Co glatt übersehen:
Was zunächst einfach nur lustig klingt, dass seit dem 1. Oktober 2017
gleichgeschlechtliche Ehen z.B. auch zwischen zwei Milchbauern (natürlich
ohne eine staatlich angeordnete sexuelle Nachweispflicht) möglich sind,
kann Bund und Länder Jahr für Jahr Milliardenverluste einbringen.
Denn nun dürfen laut Gesetz endlich auch Lokomotivführer, Bäcker,
Klofrauen, Obdachlose, zwei Schwestern oder Mutter und Tochter untereinander
heiraten und darüber hinaus auch andere Angebote quer aus dem Single-Garten
der Gleichgeschlechtlichen liebevoll ins Auge fassen. Das kann, gut ausbaldovert,
enorme steuerliche Vorteile bringen!
RTL wird hier vermutlich schon bald ein großes Füllhorn an neuen
Show-Möglichkeiten entdecken. "Bauer sucht Frau" könnte
in Anbetracht dieser neuen Möglichkeiten schon bald Geschichte sein...
Das bringt nicht nur wie es bei Homo-Ehen so gerne moniert wurde
gleiche Rechte bei der Adoption von Kindern, sondern auch immense steuerliche
Vorteile, ein besseres Abschneiden beim Erbrecht und natürlich der Hammer
schlechthin: Die Rente, die nach dem Tod deines alten Nachbarn oder deines
(noch) ledigen Chefs im Nirvana des Staatssäckels versiegen würde,
verfällt nicht, wenn du ihn vor seinem Ableben geheiratet hast. In einem
Satz: du bist versorgt wie eine Witwe!
Einer der Vorteile am Heiraten ist ja: Wenn der Partner stirbt, steht man
finanziell nicht komplett im Regen. Es gibt schließlich Hinterbliebenenrente.
Aber wie viel eigentlich? Und für wie lange?
Für die große Witwenrente gibt es keinerlei zeitliche Begrenzung. Anspruch
haben Hinterbliebene, die zum Todeszeitpunkt mindestens 45 Jahre und 5 Monate
alt sind. Bis zum Jahr 2029 verschiebt sich die Altersgrenze auf 47 Jahre.
Auch Jüngere bekommen die große Witwenrente, solange sie ein Kind unter 18
Jahren erziehen. Nach altem Recht gibt es 60 Prozent der Rente des Verstorbenen,
nach neuem 55 Prozent. Dafür fließen aber auch hier Kinderzuschläge zwischen
27 und 58 Euro.
Wer sich d i e s nicht mehr antun möchte (das
Angeschreie, Foto oben), kann jetzt einen gleichgeschlechtlichen Single oder
Witwer heiraten und die zahlreichen staatlich garantierten Vorzüge der
neuen Ehegemeinschaft in Anspruch nehmen. Unter Deutschen ist das völlig
legal.
Nur in Deutschland lebende Ausländer müssen aufpassen, dass man
ihnen keine sogenannte 'Scheinehe' nachweisen kann. Diese beziehen sich aber
nur auf Ehen die zum Schein (ausschließlich zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts
in Deutschland) geschlossen werden. Für andere Bereiche wird der Begriff
'Scheinehe' nicht angewendet. Auch nicht für Arbeitskollegen oder Freunde,
die eine gleichgeschlechtliche Ehe aus rein steuerlichen Gründen, oder
wegen des Erbrechtes etc. eingehen. Das gilt natürlich auch für
die Zweit- und Drittfrau von moslemischen Flüchtlingen, die bisher als
'Freundinnen' registriert wurden. Nun können auch die zweite und dritte
Frau miteinander verheiratet werden, um all die weitere Vorteile der neuen
Ehe in Anspruch zu nehmen...
Beim Heiraten, so will es der Staat, zählt nicht nur die Romantik, sondern
auch das Geld. Mit handfesten Steuervorteilen lockt das Finanzamt nun auch
gleichgeschlechtliche Paare zum Traualtar – schließlich ist Steuernsparen
Volkssport. Der Staat stellt die Ehe unter besonderen Schutz und begünstigt
verheiratete Paare unter anderem im Steuerrecht. Seit 1. Oktober 2017 gelten
im 'neuen Eheformat' die gleichen Rechte und Pflichten wie in der einst 'stinknormalen'
Ehe. Neben den erfreulichen Steuergeschenken für Eheleute locken weitere
Vorteile z.B. im Erbrecht. Bei der Erbschaftsteuer-Regelung ist der Ehe-Vorteil
eindeutig. Partnern ohne Trauschein steht seit der Erbrechtsreform gerade
mal ein Freibetrag von 20.000 Euro zu, bei Eheleuten sind es hingegen 500.000.
Euro. Zudem sind Nichtverheiratete aus der Erbfolge komplett ausgeschlossen,
soweit kein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Das heißt auch, dass unverheiratete
Hinterbliebene keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente haben.
Selbstständigen oder nichterwerbstätigen Ehegatten steht nun auch die Riester-Zulage
zu und du zahlst keine Grunderwerbsteuer, wenn einer vom anderen eine Immobilie
kauft. Die Möglichkeit einer kostengünstigen Familienversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung steht ebenfalls nur Verheirateten offen, von denen ein
Partner nicht arbeitet oder nur geringfügige Einkünfte hat. Auch bei anderen
Versicherungen lassen sich Vorteile durch eine Heirat auf vielseitige Arten
erlangen. So benötigt immer nur ein Ehepartner eine Haftpflicht-, Rechtsschutz-
und Hausratversicherung. Doppelte Versicherungen können nun gekündigt werden.
Darüber hinaus ist alles wie in der zweigeschlechtlichen Ehe: Du darfst
mit dem Partner Sex haben, muss aber nicht sein. Du kannst zwar mit ihm/ihr
unter einem Dach leben, muss aber nicht sein. Du kannst fremdgehen, weiterhin
im Stehen pinkeln und wie gehabt Hartz 4 kassieren. Und das Beste: mittels
Ehevertrag könnt ihr genau festlegen, was künftig wie abzulaufen
hat.
In einem Satz: beide nehmt ihr die vielen schönen Geschenke von Mutti-Merkel
an, aber ihr müsst deswegen kaum euer Leben ändern. Heirate jetzt
einen Obdachlosen und genieße die immensen Steuervorteile wenn einer
viel, der andere aber nichts verdient. Und bitte: lass ihm dann als
Dankeschön wenigstens täglich ein leckeres Wurstbrot unter die Brücke
bringen ...
Alles in allem bringt die von so vielen Bürgern verschmähte 'Homo-Ehe'
eigentlich jedem Vorteile, der dieses Sorglospaket des Staates nun auch tatsächlich
nutzt. Ich denke, davon werden auf lange Sicht nicht nur die 7,4% Schwule
und Lesben in Deutschland profitieren...