Das haben Angela & Co glatt übersehen:


Völlig legal: Jetzt dürfen auch Lokführer, Bäcker und Klofrauen untereinander heiraten und den Staat so richtig schröpfen!



Was zunächst einfach nur lustig klingt, dass seit dem 1. Oktober 2017 gleichgeschlechtliche Ehen z.B. auch zwischen zwei Milchbauern (natürlich ohne eine staatlich angeordnete sexuelle Nachweispflicht) möglich sind, kann Bund und Länder Jahr für Jahr Milliardenverluste einbringen. Denn nun dürfen laut Gesetz endlich auch Lokomotivführer, Bäcker, Klofrauen, Obdachlose, zwei Schwestern oder Mutter und Tochter untereinander heiraten und darüber hinaus auch andere Angebote quer aus dem Single-Garten der Gleichgeschlechtlichen liebevoll ins Auge fassen. Das kann, gut ausbaldovert, enorme steuerliche Vorteile bringen!

RTL wird hier vermutlich schon bald ein großes Füllhorn an neuen Show-Möglichkeiten entdecken. "Bauer sucht Frau" könnte in Anbetracht dieser neuen Möglichkeiten schon bald Geschichte sein...



Das bringt nicht nur – wie es bei Homo-Ehen so gerne moniert wurde – gleiche Rechte bei der Adoption von Kindern, sondern auch immense steuerliche Vorteile, ein besseres Abschneiden beim Erbrecht und natürlich der Hammer schlechthin: Die Rente, die nach dem Tod deines alten Nachbarn oder deines (noch) ledigen Chefs im Nirvana des Staatssäckels versiegen würde, verfällt nicht, wenn du ihn vor seinem Ableben geheiratet hast. In einem Satz: du bist versorgt wie eine Witwe!

Einer der Vorteile am Heiraten ist ja: Wenn der Partner stirbt, steht man finanziell nicht komplett im Regen. Es gibt schließlich Hinterbliebenenrente. Aber wie viel eigentlich? Und für wie lange?

Für die große Witwenrente gibt es keinerlei zeitliche Begrenzung. Anspruch haben Hinterbliebene, die zum Todeszeitpunkt mindestens 45 Jahre und 5 Monate alt sind. Bis zum Jahr 2029 verschiebt sich die Altersgrenze auf 47 Jahre. Auch Jüngere bekommen die große Witwenrente, solange sie ein Kind unter 18 Jahren erziehen. Nach altem Recht gibt es 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, nach neuem 55 Prozent. Dafür fließen aber auch hier Kinderzuschläge zwischen 27 und 58 Euro.



Wer sich  d i e s  nicht mehr antun möchte (das Angeschreie, Foto oben), kann jetzt einen gleichgeschlechtlichen Single oder Witwer heiraten und die zahlreichen staatlich garantierten Vorzüge der neuen Ehegemeinschaft in Anspruch nehmen. Unter Deutschen ist das völlig legal.

Nur in Deutschland lebende Ausländer müssen aufpassen, dass man ihnen keine sogenannte 'Scheinehe' nachweisen kann. Diese beziehen sich aber nur auf Ehen die zum Schein (ausschließlich zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts in Deutschland) geschlossen werden. Für andere Bereiche wird der Begriff 'Scheinehe' nicht angewendet. Auch nicht für Arbeitskollegen oder Freunde, die eine gleichgeschlechtliche Ehe aus rein steuerlichen Gründen, oder wegen des Erbrechtes etc. eingehen. Das gilt natürlich auch für die Zweit- und Drittfrau von moslemischen Flüchtlingen, die bisher als 'Freundinnen' registriert wurden. Nun können auch die zweite und dritte Frau miteinander verheiratet werden, um all die weitere Vorteile der neuen Ehe in Anspruch zu nehmen...


Beim Heiraten, so will es der Staat, zählt nicht nur die Romantik, sondern auch das Geld. Mit handfesten Steuervorteilen lockt das Finanzamt nun auch gleichgeschlechtliche Paare zum Traualtar – schließlich ist Steuernsparen Volkssport. Der Staat stellt die Ehe unter besonderen Schutz und begünstigt verheiratete Paare unter anderem im Steuerrecht. Seit 1. Oktober 2017 gelten im 'neuen Eheformat' die gleichen Rechte und Pflichten wie in der einst 'stinknormalen' Ehe. Neben den erfreulichen Steuergeschenken für Eheleute locken weitere Vorteile z.B. im Erbrecht. Bei der Erbschaftsteuer-Regelung ist der Ehe-Vorteil eindeutig. Partnern ohne Trauschein steht seit der Erbrechtsreform gerade mal ein Freibetrag von 20.000 Euro zu, bei Eheleuten sind es hingegen 500.000.– Euro. Zudem sind Nichtverheiratete aus der Erbfolge komplett ausgeschlossen, soweit kein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Das heißt auch, dass unverheiratete Hinterbliebene keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente haben.

Selbstständigen oder nichterwerbstätigen Ehegatten steht nun auch die Riester-Zulage zu und du zahlst keine Grunderwerbsteuer, wenn einer vom anderen eine Immobilie kauft. Die Möglichkeit einer kostengünstigen Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung steht ebenfalls nur Verheirateten offen, von denen ein Partner nicht arbeitet oder nur geringfügige Einkünfte hat. Auch bei anderen Versicherungen lassen sich Vorteile durch eine Heirat auf vielseitige Arten erlangen. So benötigt immer nur ein Ehepartner eine Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung. Doppelte Versicherungen können nun gekündigt werden.

Darüber hinaus ist alles wie in der zweigeschlechtlichen Ehe: Du darfst mit dem Partner Sex haben, muss aber nicht sein. Du kannst zwar mit ihm/ihr unter einem Dach leben, muss aber nicht sein. Du kannst fremdgehen, weiterhin im Stehen pinkeln und wie gehabt Hartz 4 kassieren. Und das Beste: mittels Ehevertrag könnt ihr genau festlegen, was künftig wie abzulaufen hat.

In einem Satz: beide nehmt ihr die vielen schönen Geschenke von Mutti-Merkel an, aber ihr müsst deswegen kaum euer Leben ändern. Heirate jetzt einen Obdachlosen und genieße die immensen Steuervorteile wenn einer viel, der andere aber nichts verdient. Und – bitte: lass ihm dann als Dankeschön wenigstens täglich ein leckeres Wurstbrot unter die Brücke bringen ...




Alles in allem bringt die von so vielen Bürgern verschmähte 'Homo-Ehe' eigentlich jedem Vorteile, der dieses Sorglospaket des Staates nun auch tatsächlich nutzt. Ich denke, davon werden auf lange Sicht nicht nur die 7,4% Schwule und Lesben in Deutschland profitieren...


Kommentare zum Thema:

Die beiden Jungs auf dem Foto dürfen jetzt heiraten und die steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteile nutzen! Toll!

Gepostet von Sieben Geheimnisse am Donnerstag, 3. Mai 2018


 






 




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