Wirtschaft und Beruf:
Griechenland hat in kurzer Zeit einen ebenso weiten wie auch beeindruk-
kenden Weg zurückgelegt. Der seit 1996 als Regierungschef amtierende
Premierminister Konstantinos Simitis setzt auf Stabilisierungspolitik und
Reformen. Bei der Senkung der Inflation, der Zinsen und der Neuver-
schuldung wurden in den letzten Jahren beachtliche Erfolge erzielt. Um
den hohen Staatsanteil schrittweise abzubauen und anderen Struktur-
schwächen entgegenzuwirken, die die Wettbewerbsfähigkeit und Flexi-
bilität des griechischen Unternehmenssektors mindern, betreibt die Re-
gierung eine Reformpolitik, die im wesentlichen aus drei Komponenten
besteht:

• Privatisierung von Staatsunternehmen,
• Restrukturierung von defizitär arbeitenden Staatsbetrieben,
• Liberalisierung des Strom- und Telekommunikationssektors.

Auch wenn die Privatisierungen nicht immer im gleichen Tempo und auf
gleiche Weise realisiert werden konnten wie
vorgesehen, ist das Tempo
der Umsetzung dennoch beachtlich.

Arbeitslosigkeit: Die rund 10%ige Arbeitslosigkeit sowie die steigende
Zahl von Stellensuchenden im Industrie- bzw. Dienstleistungssektor
zufolge Abbaus der Arbeitskräfte im Agrarsektor zwingen die Behörden,
die Erteilung von Arbeitsbewilligungen an Ausländer aus Nicht-EU-
Staaten stark einzuschränken. In der Regel wird eine Bewilligung nur
dann erteilt, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass für die offene
Stelle keine einheimische oder EU-Arbeitskraft gefunden werden konnte.

Dies ist im allgemeinen der Fall bei Technikern und Facharbeitern, die
wegen ihrer Berufsausbildung und Erfahrung für die wirtschaftliche Ent-
wicklung des Landes von Bedeutung sind.

Ausländische Bürger, die in Griechenland eine neue Existenz aufbauen
möchten, sollten sich sehr genau über die dortigen Verhältnisse erkun-
digen, bevor sie irgendwelche Verpflichtungen eingehen. Bevor ein Ver-
trag abgeschlossen wird, empfiehlt es sich, diesen einem Anwalt zu un-
terbreiten. Die Arbeitsschutz-Gesetzgebung ist fortschrittlich. Der Einzel-
arbeitsvertrag ist wichtig und muss schriftlich abgeschlossen werden.
Auch empfiehlt es sich, ein Nettogehalt zu vereinbaren, d.h. zu bestim-
men, wie die Kosten (z. B. Steuern, Prämien für Sozialversicherungen,
usw.) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.

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