Jeder Staatsangehörige eines EU-Staates hat das Recht, ungeachtet
seines Wohnorts eine berufliche Tätigkeit in Italien nach den hier geltenden
Rechts-
und Verwaltungsvorschriften auszuüben. Bei selbständiger oder unselb-
ständiger Arbeitsaufnahme unter 3 Monaten reicht ein gültiger Paß bzw. Per-
sonalausweis. Im Falle einer vorgesehenen beruflichen Tätigkeit von mehr
als 3 Monaten besteht die Pflicht, dies innerhalb von 1 Monat nach der Einrei-
se bei der Polizei (Questura) oder Ausländerbehörde des Aufenthaltsortes zu
melden und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dieser Antrag kann
nicht fernschriftlich gestellt werden, sondern er ist persönlich bei der zustän-
digen Polizei oder Ausländerbehörde abzugeben.
Jeder Antrag, ungeachtet
des Aufenthaltszweckes, muss folgende Angaben enthalten:
• vollständige Personalien des Antragstellers,
• Angaben des gültigen Ausweispapiers,
• Datum der Einreise ins Land,
• Dauer und Gründe für den Aufenthalt,
• gewählter Wohnsitz im Land.
• gegebenenfalls Angabe der Familienangehörigen oder anderer unterhalts-
berechtigter Personen, für die der Antragsteller das Recht hat, die
Aufent-
haltserlaubnis zu beantragen,
• 4 Passfotos.
Je nach Kategorie müssen zusätzliche Angaben gemacht werden:
Selbstständigerwerbende:
• Genehmigungen, die für die Ausübung der beabsichtigten Tätigkeiten im
Land vorgeschrieben sind.
Unselbstständige Arbeitnehmer/innen:
• einen Arbeitsvertrag oder eine Einstellungserklärung des Arbeitgebers.
Alle anderen Kategorien:
• Bescheinigung über die Eintragung beim staatlichen Gesundheitsdienst
oder eine Versicherungspolice über eine Kranken-, Unfall- und Mutter-
schaftsversicherung,
• Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Unterhalts,
• Bescheinigung über die Einschreibung für den Berufsausbildungskurs bzw.
eine Immatrikulationsbeschei-nigung für den Studiengang mit dem entspre-
chenden Nachweis über die Dauer der Ausbildung (nur Studenten oder Auszu-
bildende).
Die Aufenthaltsbewilligung wird zunächst für 5 Jahre ausgestellt und kann
nach Ablauf verlängert werden. Die Ausstellung und Verlängerung der Auf-
enthaltserlaubnis sowie die für deren Ausstellung und Verlängerung not-
wendigen Dokumente und Bescheinigungen sind kostenlos.
Als Rentner/in müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich dort
niederzulassen:
• Belege vorweisen für ein Einkommen, das über dem Betrag liegt, der zum
Empfang von Sozialhilfe berechtigt (z.B. Rentenverfügung, Bankauszüge),
• über geeigneten Wohnraum verfügen,
• sowie eine Kranken- und Unfallversicherung nachweisen.
Die zuständigen Behörden können darüber hinaus ein polizeiliches
Führungs-
zeugnis verlangen.