Zur Einreise nach Kanada ist ein gültiger Reisepaß, jedoch kein
Vi-
sum erforderlich, sofern der Aufenthalt einen Zeitraum von drei Mona-
ten nicht überschreitet. Längere Aufenthalte erfordern ein Visum
(ge-
bührenpflichtig!). Dem Antrag (z.B. für Studienaufenthalte) muß
neben
dem Reisepass ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Immatriku-
lationsbescheinigung, der Zulassungsbescheid und ein Finanzie-
rungsnachweis (auch eine diesbezügliche Bescheinigung der Eltern
ist ausreichend) beigelegt werden.
Kanadas wichtigste internationale Flughäfen sind Toronto, Montreal und
Vancouver. Während z.B. Toronto von Kanadas Fluggesellscshaft Air
Ca-
nada täglich ab Frankfurt/M. angeflogen wird, bringt die Canadian
Airlines
International Ihre Passagiere täglich ab München nach Toronto. Von
dort
gibt es zahlreiche Anschlüsse zu den größeren Städten
wie Montreal, Ot-
tawa, Halifax, Saint John etc. durch die Air Canada, die ein dichtes inner-
amerikanisches Streckennetz unterhält. Daneben sorgen eine Reihe klei-
nere örtliche Fluggesellschaften für eine klaglose Flugverbindung
zu den
meisten Orten des Landes.
Zollfrei dürfen bei der Einreise bis zu 200 Zigaretten, 50 Zigarren
und 1 Ki-
logramm Pfeiffentabak, sowie 24 Dosen (oder Flaschen) Bier, ca. 1 Liter
Alkohol und Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 60 Can-Dol-
lars werden, während Waffen und landwirtschaftliche Güter zu deklarie-
ren sind. Frische Lebensmittel sowie Fleisch, Tiere und Pflanzen unter-
liegen einem strikten Einfuhrverbot. Nicht deklariert werden müssen Din-
ge des persönlichen und beruflichen Bedarfs. Nähere Auskünfte
über die
zollfreie Einfuhr bestimmter Produkte erteilen die ' Air Canada' und die 'Ca-
nadian Airlines International'.
.
Taxis findet man an allen Flughäfen, Bahnhöfen und Restaurants,
können
aber auch auf der Strasse herangewunken werden. In den Großstädten
wie Toronto, Montreal etc. stehen für den Personentransport U-Bahnen
in
Einsatz. Autovermietungen aller bekannten internatationalen Firmen
ste-
hen in allen Städten zur Verfügung. Das kanadische Highway-Netz
ist an
sämtlichen wichtigen Grenzorten zur USA direkt mit dem amerikanischen
Netz verbunden. Da ein europäischer Führerschein zwar
anerkannt, aber
nur in den ersten beiden Monate des Aufenthalts Gültigkeit besitzt, ist
inter-
nationalen Führerschein zu empfehlen.
Die kanadischen Verkehrsregeln erlauben auf Autobahnen und Fern-
straßen eine maximale Geschwindigkeit bis zu 100 km/h, auf Landstras-
sßen sind 80 km/h, im verbauten Ortsgebiet 50 km/h erlaubt. Die Ver-
kehrsregeln entsprechen jenen von Europa und es besteht Gurtpflicht.
An den reichlich vorhandenen Tankstellen werden alle bekannten Kredit-
karten anerkannt.
Geld & Devisen:
1 Kanadischer Dollar (Can$) = 100 Cents.
Münzgeld und Banknoten sind in folgenden Werten im Umlauf: 1 (sous/
nickel), 5, 10 (dime), 25 Cent (quarter) und 1 (loonie/piastre). Banknoten
zu 5, 10, 20, 50 und 100 Kanadische Dollars.
Schecks: Während Reiseschecks von allen Banken, Hotels, Geschäften,
Tankstellen etc. akzeptiert werden, müssen persönliche, ebenso wie
Bankschecks auf eigenen Namen, auf eine kanadische Bank gezogen
werden, um sofort eingelöst werden zu können.
Kreditkarten wie Diners Club, American Express, Visa, Eurocard, Master-
card etc. werden nicht nur anerkannt, sondern in vielen Fällen an Stelle
von Bargeld gefordert. Mietwagen-Verleiher, telefonische Zimmerreser-
vierungen usw. machen es so gut wie unmöglich, ohne Kreditkarten aus-
zukommen, obwohl auch Travellerschecks anerkannt werden.
Steuerliche Rückvergütung: Ausländische Besucher können
unter be-
stimmten Voraussetzungen die, auf auszuführende Waren bezahlten
Bundessteuern (GST=General Sales Tax) in voller Höhe rückerstattet
er-
halten. Dazu zählen unter anderem auch Leihwagen- und Hotel- oder
Restaurantrechnungen. Die hierfür erforderlichen Antragsformulare sind
auf allen Flughäfen zu bekommen.
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Die
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