Bei der Ankunft in Neuseeland ist eine Erklärung über mitgebrachte
Le-
bensmittel, Pflanzen und Artikel tierischen Ursprungs auszufüllen. Diese
Maßnahmen dienen dem Schutz der Natur und der Landwirtschaft Neu-
seelands. Der Inselstaat blieb bisher von vielen Tier- und Pflanzenkrank-
heiten verschont, deshalb bestehen strenge Regelungen für die Einfuhr
von Tieren und Pflanzen, sowie die Einfuhr von Lebensmitteln. Unbe-
denklich ist die Einfuhr von verarbeiteten Lebensmitteln wie vakuumver-
packter Kaffee oder Schokolade.
Die beiden großen Flughäfen, Auckland und Christchurch, werden von
24 internationalen Gesellschaften angeflogen. Zu Inselstaaten im Süd-
pazifik bestehen Direktverbindungen. Wellington, der wichtigste Flug-
hafen für den nationalen Luftverkehr, bietet Flüge nach Australien und
zu
den Fidschi Inseln.
Bei der Ausreise muß vor dem Abflug eine Abflugsteuer
von 20 NZD an
den Schaltern bezahlt werden.
Geld & Devisen:
Die offizielle Landeswährung in Neuseeland ist der neuseeländische
Dollar (NZ$). Das Wechselkursverhältnis zur DM beträgt etwa 1:1 (in Eu-
ro etwa 1:2). Es gibt $5-, $10-, $20-, $50- und $100-Scheine. Die "Schei-
ne" sind aus Plastik (Polymere), Papiergeld existiert nur noch vereinzelt.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen und neuseeländischer Währung ist
unbegrenzt. Allerdings müssen Barbeträge über 10.000 NZ$ beim Zoll
angeben werden...
Links zum Thema:
Die
aktuellen Wechselkurse