Upps!
Stierkampf ist nicht nur der Nationalsport der Spa-
nier – er ist zelebriertes Abenteuer, ein Festtag im
Leben der Einheimischen und – Tragik, wenn ein-
mal ein kleines Mißgeschick passiert. Sich bei ei-
ner Einladung  über Sinn und Unsinn eines solch
wichtigen  Ereignisses  auszulassen,  sollte  man
als Gast oder Ausländer tunlichst ebenso vermei-
den, wie sich bei einer Familienfeier selbst einen
Platz am gedeckten Festtisch auszuwählen.
Spanien – ein wunderschönes Land,  das auf der
Hitliste der  europäischen  Einwanderungsländer
ganz oben steht  –  hat seine eigenen Regeln, Sit-
ten und Gebräuche.    Alles über Spanien...
Spanien, Stierkampf




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Auswandern
innerhallb der
EU

Jeder Staatsangehörige
eines   EU-Staates   hat
das  Recht,  ungeachtet
seines Wohnortes  eine berufliche Tätigkeit in ei-
nem  anderen Land  der
E.U.  nach den dort  gel-
tenden Rechts- und Ver-waltungsvorschriften aus-zuüben.  Bei  selbständi-
ger  oder   unselbständi-
ger Arbeitsaufnahme un-
ter  3 Monaten  reicht ein
gültiger Paß bzw. Perso-
nalausweis.

Im  Falle  einer vorgese-
henen beruflichen Tätig-
keit  von  mehr als 3 Mo-
naten besteht allerdings
die Pflicht,  dies  bei der
Polizei  oder  Ausländer-behörde des Aufenthalts-
ortes zu  melden und  ei-
ne  Aufenthaltsgenehmi-
gung zu beantragen.

Südafrika – Traumland im schwarzen Kontinent
Südafrika im äussersten Süden des afrikani-schen Erdteils gelegen,  vereint in sich die Ur-sprünglichkeit des schwarzen Kontinents, wie
die  Welt  moderner  westlicher Industrienatio-
nen. Pulsierende Städte, immens weite Step-
pen  und  Savannengebiete  und eine atembe-
raubende Tier und Pflanzenwelt  erwarten den
Einwanderer –  und natürlich ein  Land mit vie-
len  Schattierungen  und  persönlichen Entfal-tungsmöglichkeiten.

Das wichtigste über das Traumland vieler Aus-
wanderer finden Sie hier...

Für die Einreise und den Aufent-
halt im Bundesgebiet benötigen
ausländische Staatsangehörige
in der Regel ein Visum,  das bei
der   deutschen  Auslandsvertre-
tung  im  Heimatland   beantragt
werden  muss.  Staatsangehöri-
ge  bestimmter Länder sind  da-
von befreit,  wenn sie sich bis zu
drei  Monaten  zu Besuchszwek-
ken ohne die Aufnahme einer Er-werbstätigkeit   in   Deutschland
aufhalten   wollen.   Alle  übrigen Staatsangehörigen     benötigen
generell ein Visum zur Einreise.

  Soll der Aufenthalt länger als 3
Monate dauern  oder  ist die Auf-
nahme einer Erwerbstätigkeit be-absichtigt,  muß unabhängig von
der Staatsangehörigkeit des An-
tragstellers ebenfalls ein Visum
beantragt werden. Für die Bean-
tragung  und  Erteilung eines Vi-
sums  sind  die  Auslandsvertre-
tungen der Bundesrepublik im je-
weiligen  Herkunftsstaat  der  An-tragstellenden oder dem Staat ih-
res  gewöhnlichen  erlaubten Auf-
enthalts zuständig.
Andre haben's auch nicht leichter...
Auch Ausländer,  die  beispielsweise  nach Deutschland einwandern
möchten, haben eine Menge Hürden zu überwinden.  Die erste erwar-
tet sie bereits in ihrem Heimatland,  wo zuweilen tagelanges  Schlan-
gestehen vor einem deutschen Konsulat den Behördenfrust eröffnet.
Wie wird das Visum beantragt?

Die Antragsteller füllen die in der Auslandsvertretung   ausgegebe-
nen   Antragsformulare  aus  und
reichen diese dort ein. In dem An-
trag  muss  insbesondere der ge-
naue  Einreise-  und  Aufenthalts-
zweck angegeben werden sowie
der  Ort und die Dauer  des beab-
sichtigten   Aufenthalts. 

Je   nach Zweck  des  Aufenthalts
sind   weitere   Angaben  erforder-
lich. Unbedingt wichtig ist es, die
Angaben  wahrheitsgemäß   und
vollständig zu machen. Alle Unge-
nauigkeiten oder Unklarheiten im
Antrag können  dazu führen,  daß
ein Visum  widerrufen  wird  und/
oder die Erteilung einer weiteren
Aufenthaltsgenehmigung versagt
wird und  eine  Ausreise erfolgen
muss.

Generell gilt:  Besteht eine Einrei-
sesperre aufgrund einer Abschie-
bung oder Ausweisung,  so  führt
das zwingend zur Versagung des Visums.  
Bizarre Wüstenlandschaften, mär-
chenhafte Sandstrände und eine
atemberaubende moderne Archi-
tektur in den Metropolen der Ver-
einigten Arabischen Emirate ma-
chen den Aufenthalt zu einem un-
vergesslichen und ganz beson-
deren Erlebnis...
  Dubai, mit all seinen Glaspaläs-ten, Wohn- u.  Geschäftshäusern und  seinen  Einkaufszentren   ist die Perle der Emirate.  Alles über
die Märchenwelt   finden Sie hier.
Die Arabischen Emirate
Dubai
Vereinigte Arabische Emirate

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