Upps! 
  
  Stierkampf ist nicht nur der Nationalsport der Spa-
  nier  er ist zelebriertes Abenteuer, ein Festtag im
  Leben der Einheimischen und  Tragik, wenn ein-
  mal ein kleines Mißgeschick passiert. Sich bei ei-
  ner Einladung  über Sinn und Unsinn eines solch
  wichtigen  Ereignisses  auszulassen,  sollte  man
  als Gast oder Ausländer tunlichst ebenso vermei-
  den, wie sich bei einer Familienfeier selbst einen
  Platz am gedeckten Festtisch auszuwählen. 
  Spanien  ein wunderschönes Land,  das auf der
  Hitliste der  europäischen  Einwanderungsländer
  ganz oben steht    hat seine eigenen Regeln, Sit-
  ten und Gebräuche.    Alles 
  über Spanien... 
 
 
  
 
  
 
  
 
  
    Auswandern
      innerhallb der
      EU
     Jeder 
      Staatsangehörige
      eines   EU-Staates   hat
      das  Recht,  ungeachtet 
      seines Wohnortes  eine berufliche Tätigkeit in ei-
      nem  anderen Land  der
      E.U.  nach den dort  gel-
      tenden Rechts- und Ver-waltungsvorschriften aus-zuüben.  Bei  selbständi-
      ger  oder   unselbständi-
      ger Arbeitsaufnahme un-
      ter  3 Monaten  reicht ein
      gültiger Paß bzw. Perso-
      nalausweis. 
      
      Im  Falle  einer vorgese-
      henen beruflichen Tätig-
      keit  von  mehr als 3 Mo-
      naten besteht allerdings 
      die Pflicht,  dies  bei der 
      Polizei  oder  Ausländer-behörde des Aufenthalts-
      ortes zu  melden und  ei-
      ne  Aufenthaltsgenehmi-
      gung zu beantragen.
   
 
 
  Südafrika 
     Traumland im schwarzen Kontinent
 
Südafrika 
    
  im äussersten Süden des afrikani-schen Erdteils gelegen,  vereint 
  in sich die Ur-sprünglichkeit des schwarzen Kontinents, wie
  die  Welt  moderner  westlicher Industrienatio-
  nen. Pulsierende Städte, immens weite Step-
  pen  und  Savannengebiete  und eine atembe-
  raubende Tier und Pflanzenwelt  erwarten den
  Einwanderer   und natürlich ein  Land mit vie-
  len  Schattierungen  und  persönlichen Entfal-tungsmöglichkeiten. 
  
  
  Das wichtigste über das Traumland vieler Aus-
  wanderer finden 
  Sie hier... 

 
  
Für 
  die Einreise und den Aufent-
  halt im Bundesgebiet benötigen
  ausländische Staatsangehörige 
  in der Regel ein Visum,  das bei 
  der   deutschen  Auslandsvertre-
  tung  im  Heimatland   beantragt 
  werden  muss.  Staatsangehöri-
  ge  bestimmter Länder sind  da-
  von befreit,  wenn sie sich bis zu 
  drei  Monaten  zu Besuchszwek-
  ken ohne die Aufnahme einer Er-werbstätigkeit   in   Deutschland 
  
  aufhalten   wollen.   Alle  übrigen Staatsangehörigen 
      benötigen 
  generell ein Visum zur Einreise.
  
    Soll der Aufenthalt länger als 3
  Monate dauern  oder  ist die Auf-
  nahme einer Erwerbstätigkeit be-absichtigt,  muß unabhängig 
  von 
  der Staatsangehörigkeit des An-
  tragstellers ebenfalls ein Visum 
  beantragt werden. Für die Bean-
  tragung  und  Erteilung eines Vi-
  sums  sind  die  Auslandsvertre-
  tungen der Bundesrepublik im je-
  weiligen  Herkunftsstaat  der  An-tragstellenden oder dem Staat 
  ih-
  res  gewöhnlichen  erlaubten Auf-
  enthalts zuständig. 
Andre 
  haben's auch nicht leichter...
Auch 
  Ausländer,  die  beispielsweise  nach Deutschland einwandern
  möchten, haben eine Menge Hürden zu überwinden.  Die erste 
  erwar-
  tet sie bereits in ihrem Heimatland,  wo zuweilen tagelanges  Schlan-
  gestehen vor einem deutschen Konsulat den Behördenfrust eröffnet.
Wie 
  wird das Visum beantragt? 
  
  Die Antragsteller füllen die in der Auslandsvertretung   ausgegebe-
  nen   Antragsformulare  aus  und 
  reichen diese dort ein. In dem An-
  trag  muss  insbesondere der ge-
  naue  Einreise-  und  Aufenthalts-
  zweck angegeben werden sowie 
  der  Ort und die Dauer  des beab-
  sichtigten   Aufenthalts.  
  
  Je   nach Zweck  des  Aufenthalts 
  sind   weitere   Angaben  erforder-
  lich. Unbedingt wichtig ist es, die 
  Angaben  wahrheitsgemäß   und 
  vollständig zu machen. Alle Unge-
  nauigkeiten oder Unklarheiten im
  Antrag können  dazu führen,  daß 
  ein Visum  widerrufen  wird  und/
  oder die Erteilung einer weiteren 
  Aufenthaltsgenehmigung versagt 
  wird und  eine  Ausreise erfolgen 
  muss. 
  
  Generell gilt:  Besteht eine Einrei-
  sesperre aufgrund einer Abschie-
  bung oder Ausweisung,  so  führt 
  das zwingend zur Versagung des Visums.  
 
  Bizarre Wüstenlandschaften, mär-
  chenhafte Sandstrände und eine
  atemberaubende moderne Archi-
  tektur in den Metropolen der Ver-
  einigten Arabischen Emirate ma-
  chen den Aufenthalt zu einem un-
  vergesslichen und ganz beson-
  deren Erlebnis... 
    Dubai, mit all seinen Glaspaläs-ten, Wohn- u.  Geschäftshäusern 
  und  seinen  Einkaufszentren   ist die Perle der Emirate. 
   Alles über
  die Märchenwelt   finden 
  Sie hier.