Schweizer Wohnsitz
Schumi will nicht mehr
in Deutschland leben...
Von den Schlössern, Auen und grünen Landschaf-
ten seiner Kerpener Ex-Heimat-Umgebung ver-
wöhnt, beendete der Stolz der Nation 1996 end-
gültig sein Gastspiel im noblen Spielerparadies
Monte Carlo, um sich - wie er sagt - für immer in
Vufflens-le-Chateaux, am Genfer See niederzu-
lassen.
Nun sieht sich 'Schumi' auch in
der deutschsprachigen Schweiz
nach grünen Landschaften für sich,
“Traumfrau” Corinna, Töchterchen
Gina Maria (dreieinhalb), Sohne-
matz Mick und seine 4 Hunde um...
Der Hobby-Kicker einst der Stolz der Kerpener-
ner-Jugendmannschaft (siehe Foto r.u.) sehnt
sich nach Ruhe und etwas mehr Abgeschieden-
heit. Zurück nach Old Germany möchte er absolut
nicht mehr. Dort will Michael Schuhmacher nur
noch Gastspiele bei Rennen und natürlich beim
Besuch seiner alten Kerpener Freunde geben...
...
rund 550.000 Schweizerinnen
und Schweizer im
Ausland leben?
...80%
der
Deutschen gerne
im Ausland leben
würden?
...
seit '98 mehr
Ausländer Deutsch-
land verlassen
haben, als zugezo-
gen sind? Zur Zeit leben in Deutsch-
land 7.366 Millio-
nen Ausländer.
...in der Steuer-
oase der Bahamas
nur 26.800 Leute
leben, aber mehr
als 400 Banken
registriert sind?
Auf etwa je 6.500
Personen kommt
eine Bank (!)
...die USA alljähr-
lich 55.000 Ein-
wanderungs-Zer-
tifikate (die soge-nanntenGreen-
cards) verlosen?
Islam in Deutschland:
Gericht
erlaubt Unterricht mit Kopftuch
Lüneburg. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 16.10.2000
die
dortige Bezirksregierung verpflichtet, die muslimische Deutsch- und
Kunstlehrerin Iyman Alzayed in das Beamtenverhältnis auf Probe zu
übernehmen, obwohl sie darauf besteht, während des Unterrichts ihr
Kopftuch zu tragen.
Das Gericht argumentierte, dass das Tragen des Kopftuchs als Zei-
chen der religiösen Zugehörigkeit allein noch kein Eignungsmangel
sei. Der Zugang zu einem öffentlichen Amt dürfe nicht vom religiösen
sen Bekenntnis abhängig gemacht werden. Hingegen haben
mosle-
mische Lehrerinnen mit Kopftuch in Baden-Württemberg keine Chan-
ce auf Einstellung in den Schuldienst. Der Verwaltungsgerichtshof Ba-
den-Württemberg (VGH) wies im Juni 2001 die Berufungsklage der
Lehrerin
Fereshta Ludin ab. Sie hatte sich geweigert, im Unterricht ihr Kopftuch
abzulegen und war des-
halb nicht ins Beamtenverhältnis übernommen worden.