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Einwanderung:
Australien ist eines der wenigen Länder mit gezielt festgelegten Ein-
wanderungsquoten. Verschiedene Kategorien von Einwanderern wer-
den bevorzugt behandelt. Dazu zählen etwa 50.000 Personen (von ei-
nem jährlichen Gesamtkontingent an 85.000 Einwanderern) die eine
hochqualifizierte berufliche oder akademische Ausbildung mit zusätz-
licher Berufspraxis nachweisen können. Diese Einwanderer benöti-
gen ein Indepent-Visum (Unabhängige Einwanderer). Nach den der-
zeit geltenden Bestimmungen werden Punkte für die folgenden Berei-
che vergeben:

Berufliche oder akademische Ausbildung des Antragstellers, Berufs-
praxis, Englischkenntnisse, gefragter Beruf, Stellenangebot, australi-
sche Qualifikation sowie berufliche oder akademische Ausbildung des
Partners oder der Partnerin. Gegebenenfalls werden auch Bonuspunk-
te für in Australien lebende Verwandte gegeben.

Das family migration-Visum wird solchen Personen erteilt, deren nahe
Vewandte im Ausland leben und die außer der in Australien lebenden
Person keine nahen Angehörigen mehr haben.

Employer Nomination (Visum durch Förderung eines Arbeitgebers).
Für diese Kategorie an Einwanderern sind jährlich etwa 6.000 Personen
vorgesehen. Neben dem Nachweis einer australischen Firma, daß in
Australien für eine bestimmte Tätigkeit kein geeigneter Bewerber ge-
funden werden kann, zählt eine nachgewiesen gute Ausbildung und
Arbeitserfahrung zu den Hauptvoraussetzungen.

Business Skills (Visum für Geschäftsleute) Die praktizierte Punktewer-
tung basiert auf den Englischkenntnissen des Antragstellers, seinem
Alter und Geschäftserfolgen. Es gibt Zeit- und Dauervisa und muss da-
für eine Firma gegründet und ein bestimmter Betrag investiert werden.
Wenn der Antragsteller in dieser Kategorie nicht die ausreichende
Punkteanzahl erreicht hat, dafür aber über ein Kapital von mindestens
250.000 australischen Dollars verfügt, kann zunächst ein 4-jähriges
Übergangsvisum erteilt werden, das in der Folge in ein Dauervisum
umgewandelt wird.

Für diese Kategorie von Einwanderern wird jährlich eine Quote von etwa
7.000 Personen festgesetzt. Retirement (Rentner und Pensionäre) Per-
sonen, die ein Alter von 55 Jahren überschritten haben, können ein ver-
längerbares, zeitlich begrenztes Visum (4 Jahre) beantragen. Dieser
Antragsteller benötigt transferierbares Kapital und ein nachweisbares
Einkommen. Dieses Visum wird in der Regel problemlos verlängert,
kann sogar später in ein Daueraufenthaltsrecht umgewandelt werden.

Man muss hier aber eine eigene Krankenversicherung im Lande nach-
weisen.

In jedem Fall führt die Antragsstellung immer über das Australische
Genrelakonsulat in Ihrem 'Noch- Heimatland'.

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