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Einwanderung:
Jeder Ausländer muss sich binnen 30 Tagen bei der Policia Federal (Bundespolizei) melden, um seine Cédula de Identidade de Estrangeiro
(Personalausweis für Ausländer) zu beantragen (gilt nicht für Besitzer
des Touristen-Visums). Diese ist meist nach ca. 90 Tagen fertiggestellt
und muss vom Antragsteller persönlich unterschrieben und abgeholt
werden. Dem Antragsteller werden hierbei auch Fingerabdrücke abge-
nommen. Diese Prozedur gilt übrigens ebenfalls für Säuglinge!
Für einen längeren Aufenthalt ist das Visto Temporário (zeitlich befristetes
Visum) oder das Visto Permanente (Dauervisum) nötig, die unter den fol-
genden Vorraussetzungen beantragt werden können:

Rentner über 60 Jahre:
Rentner über 60 könne bei nachgewiesenem Einkommen von mindes-
tens US$ 2000,- pro Monat bei zwei Angehörigen ein Dauervisum bean-
tragen.

Familienzusammenführung:
Ehepartner oder Eltern brasilianischer Staatsangehöriger können ohne
weitere Anforderungen ein Dauervisum beantragen, sofern ihre Verwand-
ten in Brasilien leben.

Geschäftsführer und Direktoren:
Für Geschäftsführer und Direktoren brasilianischer Firmen wird ein Dauer-
visum erteilt, soweit diese in den Gesellschaftsstatuten benannt werden
und die Firma einen Investition von mindestens US$ 200 000,- nachwei-
sen kann. Bei diesem Dauervisum handelt es sich um ein auf fünf Jahre
befristetes Visum, dessen Gül-tigkeit an die Ausübung der Geschäftsfüh-
rerposition gekoppelt ist. Auch natürliche Personen können durch die
Investition von US$ 200 000,- ein Dauervisum bekommen, müssen aber
einen Investitionsplan vorlegen, der nach zwei Jahren geprüft wird.

Geschäftsreisen:
Für Geschäftsreisende werden 5 Jahre gültige Visa erteilt, mit denen man
sich jedoch nur 90 Tage pro Jahr in Brasilien aufhalten darf.

Nachrichtenkorrespondenten:
Für Korrespondenten von Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fersehen oder
ausländischen Nachrichtenagenturen werden vier Jahre gültige Visa er-
teilt. Als Inhaber dieses Visums darf man seinen Lohn nicht aus brasilia-
nischen Quellen beziehen.

Wissenschaftler, Lehrer, Techniker, Künstler, Sportler oder anderweitige Fachmänner:
Ausländische Fachkräftige erhalten gegen Nachweis eines Arbeitsver-
hältnisses mit einem brasilianischen Unternehmen ein zwei Jahre gül-
tiges Visum und eine Arbeitserlaubnis, welche nur erteilt wird, wenn zwi-schen seiner Tätigkeit, seiner Ausbildung und dem Gesellschaftszweck
seines Arbeitgebers ein Zusammen-hang besteht.

Kulturreisen und Studienaufträge:
Für Kulturreisen und Studienaufträge werden 2 Jahre gültige Visa erteilt.

Studenten:
Studenten erhalten gegen Nachweis einer zugesicherten Einschreibung
ein zwölf Monate gültiges Visum, das bis zum Abschluss jährlich erneuert
werden kann, soweit die Studien gut genutzt werden. Mit einem Studen-
tenvisum darf keine bezahlte Tätigkeit aufgenommen werden.

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