Einwanderung:
     Auf Grund der Mentalität und Lebensweise seiner Einwohner 
    ist Frank-
    reich ein sehr beliebtes Einwanderungsland. Besonders attraktive Re-
    gionen sind hierbei Südfrankreich aufgrund des ganzjährig milden Kli-
    mas und der hohen Sonnenscheindauer sowie Paris als Metropole. 
    Der Elsaß zieht viele Deutsche Grenzpendler an, die in Frankreich ihr 
    
    Leben genießen und in Deutschland arbeiten. Für EU-Bürger gibt es bei 
    einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten keinerlei Beschränkungen, ein gülti-
    ger Pass oder Personalausweis ist ausreichend, um sich offiziell in 
    Frankreich aufzuhalten. Nach Ablauf der drei Monate oder bei Beginn ei-
    ner bezahlten Tätigkeit muss eine Aufenthaltsgenehmigung (Carte de 
    séjour) beim OMI (Office des Migrations Internationales) beantragt wer-
    den. 
    
    Nicht Erwerbstätige können bei einem 3 Monate überschreitenden Auf-
    enthalt in Frankreich die Aufenthaltsgenehmigung nach Ablegen einer 
    medizinischen Untersuchung vor dem OMI erhalten. Für Familienzu-
    sammenführungen ist ebenfalls das OMI zuständig.
    
    OMI-Kontakt in Paris: 
    44, rue Bargue - 75732 Paris Cedex 15 
    Tel: 01.53.69.53.70 
    Fax : 01.53.69.53.69 
    Web : www.omi.social.fr 
    
    
    Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen 
    erforderlich: Paß oder Personalausweis, 3 Paßfotos, bei Arbeitnehmern 
    eine Kopie des Arbeitsvertrages, bei Selbständigen die erforderlichen 
    Genehmigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Nicht Erwerbstätige 
    be-
    nötigen eine für Frankreich gültige Krankenversicherung sowie 
    einen 
    Nachweis über die finanzielle Absicherung des Antragstellers und ggf. 
    
    seiner Familie. Studenten müssen  zusätzlich eine 
    Einschreibebe-
    stätigung der französischen Lehranstalt vorzulegen. Einreisende Fami-
    lien benötigen Dokumente, die den Grad der Abstammung sowie die 
    Unterhaltsberechtigungen nachweisen (z.B. Familienbuch oder Geburts-
    urkunde). Familienangehörige, die nicht Staatsangehörige eines EU-Staates 
    sind, benötigen außerdem noch ein Visum im Reisepass, wel-
    ches vor der Einreise bei der zuständigen französischen Auslands-
    vertretung einzuholen ist. 
    
    Die französischen Behörden können darüber hinaus ein polizeiliches 
    Führungszeugnis verlangen.