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Einwanderung:
Wer sich als EU-Bürger länger als drei Monate in Irland aufhält, braucht eine Aufenthaltserlaubnis
(Residence Permit), die innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beim zuständigen Einwohner-
meldeamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden muß. Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise
nach Irland je nach Staatsangehörigkeit ein Einreisevisum, das jedoch befristet ist. Die Aufenthaltsdauer
darf nur drei Monate betragen, kann aber verlängert werden.

Um in Irland arbeiten zu können muß man bei der Einreise bereits eine Arbeitsstelle nachweisen können.

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