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Einwanderung:
Einwanderer nach Südafrika müssen, um als solche klassifiziert zu
werden, eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Eine solche
können nur qualifizierte Personen erhalten, ungelernte Antragsteller
haben keinerlei Möglichkeiten, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu
erlangen. Hochqualifizierte Fachkräfte, ebenso wie finanziell unabhän-
gige Personen oder potentielle Unternehmer, insbesondere wenn die-
se Invistitionen im Land durchführen, sind willkommen.

Arbeitnehmer müssen von ihrem zukünftigen Arbeitgeber ein definitives
Arbeitsangebot besitzen, welches bei Vorlage nicht älter als 6 Monate
sein darf und folgendes beinhalten muss:'

Angebotene Position, Monats- bzw. Jahresgehalt und allfällige sonstige
Leistungen, Zeitraum der Beschäftigung (unbefristet!), ob der Bewerber
einem Eignungstest unterzogen, und ein persönliches Gespräch geführt
wurde. Ausserdem muß der Arbeitgeber die Gründe dafür angeben, wa-
rum die offene Stelle nicht durch einen südafrikanischen Staatsbürger
besetzt werden kann und ob zu diesem Zweck eine diesbezügliche An-
nonce in einer südafrikanischen Zeitung erschienen ist.

Zusammen mit dem Antrag auf Daueraufenthalt müssen nachschuli-
sche Qualifikationen und die berufliche Ausbildung sowie berufliche
Referenzen vorgelegt werden. Zum Nachweis sind hierfür Original-
dokumente oder beglaubigte Fotokopien einzureichen. Die sprachliche
Qualifikation des Antragstellers muß außerdem insoferne gewährleistet
sein, als dieser zumindest eine der beiden offiziellen Landessprachen,
Englisch oder Afrikaans, beherrschen muß. Antragsteller, die als unab-
hängige Person eingestuft werden wollen, müssen – je nach ihren per-
sönlichen Umständen – eine Summe von etwa 700.000.- Rand nach
Südafrika transferieren.

Weitere akzeptabe Einwanderungsgründe sind:
Familienzusammenführung, geplante Verheiratung mit einem südafri-
kanischen Staatsgürger, Einstieg in eine bereits existierende südafri-
kanische Firma, Personen, die sich in Südafrika zur Ruhe setzen möch-
ten, sowie ausländische Vollzeit-Studenten.

Da die Bestimmnungen zur Erlangung der Daueraufenthaltsgeneh-
migung immer wieder Ergänzungen und Änderungen unterworfen sind,
ist es zweckmäßig, wenn sich Interessenten mit ihrem zuständigen Süd-
afrikanischen Konsulat in Verbindung setzen.
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