Einwanderung:
Die Einwanderung nach Venezuela ist vergleichsweise
einfach. Allerdings sind je nach Zweck der Einwanderung verschiedene
Visa vorgesehen. Zum Beispiel das Investorenvisum (TR-I):
Das Investorenvisum wird an Antragsteller ausgestellt, die
nach-
weisen, daß sie die entsprechenden Kontakte für die Investition
hergestellt haben und daß die Investition in Venezuela von den
zuständigen Behörden genehmigt worden ist. Zur Antragstellung
sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Reisepass, der bei Beantragung des Visums noch mindes-
tens ein ½ Jahr gültig ist (Antragsteller mit ausländischem
Rei-
sepass benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis
für die
Bundesrepublik Deutschland).
2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
3. 2 Passfotos
4. Unterlagen, durch die der Nachweis erbracht wird, dass die
entsprechenden Kontakte für die Investition hergestellt
wurden
und dass die Investition in Venezuela von den zuständigen
Be-
hörden genehmigt ist .
5. Bankauszüge, die die Zahlungsfähigkeit des Investors bele-
gen.
6. Gespräch mit dem zuständigen Konsularbeamten, um die
Richtigkeit der Unterlagen zu überprüfen.
7. Entrichtung der Visagebühren, die dem Antragsteller nach
Vorlage der notwendigen Unterlagen mitgeteilt werden.
Das Investorenvisum gilt für drei Jahre und berechtigt zur
mehr-
maligen Ein- und Ausreise. Vierzehn Tage vor Ablauf der Dreijah-
resfrist kann der Investor in Venezuela eine Ver-längerung um
weitere zwei Jahre beantragen, nach Ablauf dieser Zeit kann er -
wenn er die Bedingungen des Innen- und Justizministeriums
erfüllt- die ständige Aufenthaltsgenehmigung (residente) bean-
tragen.
Die weiteren Visa sind:
• Arbeitsvisum (TR-L)
• Visum für Venezolanische Familienangehörige (TR-FV)
• Visum für Einreise zu religiösen Zwecken (TR-REL)
• Studentenvisum (TR-E)
• Dienstreisevisum (TR-N)
• Transitvisum (V-T)
• Visum für Hausangestellte (TR-ED)
• Einreisevisum für Rentner (TR-RE)