Anreise – Zoll: Deutsche, österreichische und
schweizer Staats-
büger benötigen einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig
ist und brauchen kein Visum. Gemäss dem Ley general de poblacion
über Einreise und Aufenthalt vom 11. Sept-
ember 1973 als Tourist/innen, Aufenthalter oder Einwanderer
ein-
reisen. Nebst einem gültigen Pass müssen sie aber im Besitze
einer Tarjeta de turista (Touristenkarte) sein, die üblicherweise an
der Grenze ausgestellt wird. Damit darf in keinem Fall eine be-
zahlte Tätigkeit aufgenommen werden. Die Tarjeta de visitante
(Kurzaufenthalterbewilligung) berechtigt zum befristeten Aufent-
halt während höchstens einem Jahr. Eine Verlängerung der
Bewilligung ist u.U. möglich. Diese Aufenthaltsbewilligung wird
von den offiziellen Vertretungen Mexikos im Ausland abgegeben. In
jedem Fall ist die Zustimmung des Secretaria de Gobernacion
(Innenministeriums) erforderlich.
Die Ein- und Ausfuhr von in- und/oder ausländischen Währungen
ist zollfrei.
Einfuhr: Folgende Dinge dürfen offiziell bei der Einreise im Gepäck
sein: Persönliche Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Toilettenar-
tikel), Kamera, Videokamera, VCR, Fernglas, 1 tragbares Fernseh-
gerät, 1 Radio, 1 Kassettenrecorder, bis zu 20 Kassetten, 2 CD's,
1 Schreibmaschine / Laptop, kleines Musikinstrument, Zelt/Schlaf-
sack, 12 Fotofilme oder 12 Videofilme, Bücher, Zeitschriften, bis zu
20 Zigarettenpackungen, 25 Zigarren oder 200 gr. Taback, 3 Liter
Alkohol, bis zu 5 Spielzeuge (unter 5 Jahren), 2 Tennisschläger,
Surfboard mit Rick, 1 Angelausrüstung. Geschenke oder Waren,
die den Wert von 300 USD nicht übersteigen.
Nicht eingeführt werden dürfen Schußwaffen, Munition und Drogen.
Ausfuhr: Gold (außer Goldschmuck), archäologische Fundstücke,
Antiquitäten und Kakteen dürfen nicht ausgeführt werden
Geld & Devisen: Die offizielle Landeswährung ist
der Mexikan-
ischer Peso (MXP) zu 100 Centavos Es sind Banknoten
mit 500, 200, 100, 50 und 20 MXP sowie Münzen mit 20,
10, 5, 2 und 1 MXP sowie 50, 20, 10 und 5 Centavos im
Umlauf.