Einwanderung:
Es ist schwierig, bei den offiziellen Vertretungen Mexikos im Aus-
land eine Dauerniederlassungs- und Arbeitsgenehmigung zu
erhalten. Die Formalitäten sind zeitraubend, und vom Arbeitgeber
werden zahlreiche Dokumente verlangt. Solche Genehmigungen
werden vor allem an Fachkräfte erteilt, die für die Industrialisie-
rung des Landes benötigt werden. Gesuche müssen dem Innen-
ministerium unterbreitet werden. Der Arbeitgeber muss nachwei-
sen können, dass keine einheimische Arbeitskraft mit entsprech-
ender Ausbildung und Fachkenntnissen zu finden war; ausser-
dem muss er Sicherheiten leisten. In der Regel wird der Arbeit-
geber darum einen Rechtsanwalt beauftragen.
Wenn die in der Niederlassungsbewilligung festgelegten Beding-
ungen nicht mehr erfüllt werden (z.B. Aufgabe der Tätigkeit, für
welche die Genehmigung erteilt war), muss das Innenminister-
ium spätestens nach 30 Tagen davon in Kenntnis gesetzt und
das Land verlassen werden. Die Behörden wollen damit verhin-
dern, dass Einwanderer eine andere als die in der Bewilligung
bezeichnete Stelle antreten. Die Bewilligung lautet auf den Na-
men des Arbeitgebers und eine bestimmte Tätigkeit, und be-
rechtigt nicht zur Annahme irgendeiner anderen Arbeit, auch nicht
im gleichen Beruf.
Während fünf Jahren muss die Niederlassungsbewilligung (FM
2) jährlich erneuert und gleichzeitig nachgewiesen werden, dass
der Inhaber die Bedingungen immer noch erfüllt. Es besteht
indessen die Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen die Stelle
zu wechseln, namentlich im Bereich des gleichen Berufszweiges.

Einwanderer aller Kategorien können nach einem Aufenthalt von
5 Jahren ein Gesuch um Erteilung der dauernden Niederlas-
sungsbewilligung stellen (inmigrado), die dann für jeden Berufs-
zweig in ganz Mexiko gültig ist. Sofern Einwanderer diesen Antrag
nicht innerhalb einer vorgeschriebenen Frist stellen, oder wenn
die dauernde Niederlassung verweigert wird, müssen sie das
Land innerhalb einer vom Innenministerium festgesetzten Frist
verlassen.

Selbstständige: Immigrantes inversionistas (ausländische
Selbstständige) müssen einen hohen Kapitalbesitz nachweisen
können, wenn eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt
werden will. Nur Personen, die nach Mexiko kommen, um eine
Firma zu gründen, können eine vom Innenministerium festgesetz-
te Herabsetzung des nachzuweisenden Kapitalbetrages erhalten.

Pensionäre: Rentner/innen müssen den Nachweis erbringen,
dass sie aus dem Ausland sichere und rechtmässige Einkünfte
erhalten.

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