Wirtschaft und Beruf:
Mexiko lebte lange primär von seinem Erdöl und der petroche-
mischen Industrie, heute werden rund 70% des Bruttoinlandpro-
duktes mit Dienstleistungen erwirtschaftet. Nach der schweren
Schuldenkrise von 1995-98 schlitterte das Land 2001 erneut in
eine Rezession. Immerhin konnte die Inflation dauerhaft auf
einstellige Werte gesenkt werden. Seit 2002 wächst die mexika-
nische Volkswirtschaft wieder. 2003 stieg das BIP auf USD 626,1
Mrd., die Auslandschuld betrug noch 25,4% des BIP. Mexiko ist
stark vom Gang der US-amerikanischen Wirtschaft abhängig.
Die Löhne in Mexiko liegen deutlich unter denjenigen in Deutsch-land. Der Minimallohn beträgt ca. MXP 34.-- pro Tag.
Info
Comisión nacional de los salarios mínimos:
www.conasami.gob.mx/


Mexiko kann nur bedingt als Einwanderungsland bezeichnet wer-
den. Bei einer jährlichen Bevölkerungszunahme von etwa zwei
Millionen Menschen ergeben sich Schwierigkeiten bei der Schaf-
fung von Arbeitsplätzen. Aus diesem Grund werden Arbeitsbewil-
ligungen an ausländische Staatsangehörige nur ausnahms-
weise erteilt. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass eine
entsprechende Arbeitskraft auf dem mexikanischen Arbeitsmarkt
nicht zu finden ist. Die besten Aussichten haben ausgebildete Fachleute, deren Kenntnisse und Fähigkeiten für die Entwicklung der
mexikanischen Wirtschaft besonders wertvoll sein könnten.

Zeitungsinserate zwecks Stellensuche führen kaum zum Ziel.
Wichtiger sind persönliche Beziehungen zu Personen, die bereits
längere Zeit im Lande wohnen. Bahnt sich eine Anstellung an,
empfiehlt es sich, Erkundigungen über den künftigen Arbeitgeber
einzuholen. Interessenten, die Mexiko noch nicht kennen, sollten
überdies keine Anstellung annehmen ohne schriftlichen Vertrag
und ohne diesen vor der Unterzeichnung von Sachverständigen
(deutsche Firma, die in Mexiko tätig ist) prüfen zu lassen.
Erwerbstätige ausländische Staatsangehörige sind der Einkom-
menssteuer unterworfen, der maximale Steuersatz beträgt 35 %.
Vor Vertragsabschluss sollte man sich beim künftigen Arbeitge-
ber nach der zu erwartenden Steuerbelastung erkundigen. Wenn
möglich sollte ein Nettogehalt vereinbart werden.


Links zum Thema:
AHK – Deutsch-Mexikanische Handelskammer

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