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Tipps:
Taxifahren in Mexiko ist eine Sache für sich. Billig ist es nicht, und man sollte unbedingt den Preis
zuvor aushandeln, sofern kein Taxameter genutzt wird. Falls das Taxameter läuft, ist darauf zu achten,
daß kein Nachttarif eingeschaltet ist, wenn es draußen taghell ist und daß kein extremer Umweg
gefahren wird. Lassen Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt, und wenn es im Kofferraum liegt, so achten Sie
darauf, daß Sie mit dem Taxifahrer zusammen den Wagen verlassen. Er fährt sonst mit dem Gepäck weg
und Sie stehen ohne da.

Jeder Bundesstaat in Mexiko hat eine zweistellige Vorwahl. Um von einem Bundesstaat herauszutelefo-
nieren, muß 01 gewählt werden. Die Vorwahl von Deutschland nach Mexiko ist 0052, von Mexiko nach
Deutschland 9849.

Mexiko ist eines der Länder, in dem Trinkgelder Wunder bewirken. 10-15% sind z.B. für Kellner üblich,
Gepäckträger bekommen einen Euro, Taxifahrer nur dann, wenn sie z. B. auf besondere Fahrwünsche
eingehen.
Nicht weit entfernt von Trinkgeldern sind Bestechungsgelder, und Bestechung ist in Mexiko quasi an der
Tagesordnung. Wer das Pech hat, Behörden besuchen zu müssen, wird ziemlich schnell diese Erfahrung
machen. So kann man 7h im Wartezimmer verweilen, und das obwohl sonst alle anderen Besucher
ständig bedient werden. Wer dann mal 10 oder 15 Euro unauffällig über den Tresen legt, der kann oft nach
10 Minuten die Behörde schon wieder verlassen. Ob man das nun machen möchte oder nicht, viele werden
diese Taktik im Urlaub einer langen Wartezeit vorziehen. Es wird empfohlen - insbesondere wer längere
Zeit im Lande bleibt - Bestechungen nicht zu übertreiben. Es hat bereits Deutsche gegeben, die sich in
mexikanischen Gefängnissen wiedergefunden haben, weil sie es auf ihre privaten Geschäfte ausdehnten
und zu viele Personen involviert waren.

Wer in Mexiko mit dem Auto unterwegs ist, der sollte vorbereitet sein. Schon wenige Informationen können
das Fahren stark erleichtern.
Tankstellen: Auf den großen Strecken sind Tankstellen mindestens alle 50 km vorhanden. Wer die
Hauptstrecken verläßt, sollte zuvor voll auftanken. Allerdings sind in den meisten Dörfern die Einwohner mit
geringeren Mengen an Benzin (gasolina) ausgestattet.
Verkehrsregeln: Obwohl in Mexiko ähnliche Verkehrsregeln gelten, wie in Europa, werden verschiedene gar
nicht erst beachtet: viele Autos halten an roten Ampeln nicht an, das Anschnallen halten viele für unnötig
usw. Man sollte also auf Ungewöhnliches gefaßt und aufmerksam sein. Wichtige Verkehrszeichen sind:
Alto (Stop), Cuota (Straßengebühr), Parada (Haltestellle), Entrada (Eingang, Einfahrt), Precaución
(Vorsicht), Prohibido (verboten).

Tempolimits: Autobahn 110 bzw. 100 km/h; Landstraße 80 km/h; Ortschaften 40 km/h.
Aufpassen sollte man beim Falschparken: wer wiederkommt, wird evtl. das Nummernschild vermissen,
und muß dies bei der Polizei gegen eine Strafzahlung wiederholen. Wer ohne Nummernschild erneut gefilzt
wird, zahlt beträchtlich mehr. Auch lohnt es nicht, die Mietwagengesellschaft die Nummernschilder
einfordern zu lassen, da das sehr viel teurer wird.
Panne: Es empfiehlt sich, insbesondere bei längeren Fahrten, einem Automobilclub z.B. den Angeles
Verdes
(grüne Engel) beizutreten. Wer einen Leihwagen hat, sollte sich im voraus informieren, wie eine
Panne abgesichert ist.
Nachtfahrt: unbedingt vermeiden sollte man Fahrten bei Nacht in ländlichen Gebieten! Diese Gefahr ist
nicht zu unterschätzen. Betrunkene Mexikaner sind erst sehr spät zu sehen und Unfälle sind wahrschein-
lich. Wer hier jemanden überfährt, ist der Gefahr der Lynchjustiz einheimischer Dorfbewohner ausgesetzt,
und die Polizei wird nichts dagegen unternehmen.
Straßenzustand: schwere Schlaglöcher von bis zu einem Meter Tiefe sind durchaus nicht selten. Man muß
also unbedingt aufpassen, daß man diese umfährt. Wer die Straßen nicht kennt, der sollte sich nicht über
langsam fahrende Mexikaner ärgern, sondern ebenfalls langsam fahren.
Mietwagen: Es wird empfohlen, einen Mietwagen von Ihrem Heimatland aus zu buchen. Im Falle von
Rechtsstreitigkeiten (Rechnung, Unfall, etc) ist dann der Gerichtsstand Ihr Wohnland, wodurch teure
Anwalt- und Reisekosten im Falle eines Rechtsstreites vermieden werden können. Kreditkarten sind vor Ort
für Mietwagenverträge unerläßlich. In Mexiko ist der nationale (z.B. deutscher) sowie der internationale
Führerschein anerkannt.

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