Einwanderung:
Noch bis Ende Mai 2004 konnte Portugal seinen Arbeitsmarkt gegen neu einreisende
Arbeitskräfte aus
dem Nicht -EU-Ausland schützen (sog. Inländervorrang). Diese Regelung findet
bei der Zulassung von
jungen Berufsleuten keine Anwendung. Bisher galten folgende Bestimmungen:
Es ist grundsätzlich verboten, als Tourist/in einzureisen in der Absicht,
die Formalitäten zwecks Wohnsitz-
nahme vor Ort erledigen zu wollen.
Studium: Es werden neben einen gültigen Reisepass/Personalausweis u.a. die
Einschreibebestätigung der
Hochschule, der Nachweis genügender Geldmittel und eine Garantie über die
Rückreise nach Studienab-
schluss verlangt.
Arbeitnehmer/innen: Bürger/innen, die in Portugal und auf den dazugehörigen
Inseln arbeiten wollen, brau-
chen neben einem gültigen Personalausweis einen Arbeitsvertrag und möglicherweise
eine Bescheinigung,
warum die Stelle nicht von einem innländischen Bewerber besetzt werden
konnte. Zudem wird die Vorlage
einer Arbeitserlaubnis verlangt, die beim zentralen Arbeitsinspektorat zu
beantragen ist.
Selbstständige: Es gelten die üblichen Einreisebestimmungen mit
dem Nachweis über genügend vorhan-
dene Geldmittel und Garantie über Rückreise
aus Portugal.
Rentner/innen: Auch hier gelten die allgemeinen Bestimmungen für
Einwanderer. Des Weiteren werden der
Nachweis über ein ausreichend hohe Einkünfte, Wohneigentum in Portugal
und die Zusicherung über eine
mögliche Rückreise verlangt.
Des Weiteren können die portugiesischen Behörden die Ausstellung
eines Führungszeugnisses verlangen.