Einwanderung:
Besucher/innen: Sollten Reisende bereits im voraus wissen,
dass sie länger als drei Monate in der Türkei bleiben wollen,
muss vor Reiseantritt bei der jeweiligen türkischen konnsular-
ischen Vertretung ein Visum beantragt werden. Reisende müs-
sen andernfalls bei einem längeren Aufenthalt von 3 Monaten und
fehlendem Visum eine Geldbusse zahlen.
Arbeitnehmer/innen: Wer in die Türkei aus Erwerbstätigkeits-
gründen einreist, benötigt einen gültigen Reisepass, eine Arbeits-
und Aufenthaltsgenehmigung, die vor Reiseantritt bei der zu-
ständigen türkischen Auslandsvertretung eingeholt werden
müssen. Die Gültigkeit der Papiere hängt von der Tätigkeit
ab und liegt zwischen drei und zwölf Monaten.
Rentner/innen: Personen, die länger als drei Monaten in der Tür-
kei bleiben wollen, ohne dabei einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, haben
sich bei der lokalen Fremdenpolizei anzumelden und dort die Aufenthaltspapiere
zu beantragen. Die Polizei leitet den Antrag nach Ankara weiter. Es wird der
Nachweis über ein ausreichend vorhandenes Geldvermögen bzw. Angaben
über triftige Gründe verlangt, die einen Aufenthalt
in der Türkei notwendig machen. Die Bearbeitung des Antrages kann mehrere
Monate dauern.