Tipps und Allgemeines:
In den Hotels und Restaurants wird der Service nicht mit auf die
Rechnung geschrieben. Man sollte zwischen 5 und 10% einkal-
kulieren. 15%, wie in manchen Reiseführern angegeben ist, ist zu hoch angesetzt.
Bei anderen Dienstleistungen wird in der Türkei
immer ein Trinkgeld erwartet. Steht das Auto am nächsten Mor-
gen blitzblank vor dem Hotel, versteht sich ein Trinkgeld von umgerechnet
zwei Euro von selbst. Generell: Trinkgeld öffnet wie überall, auch in der
Türkei die Türen.
Wasser aus der Leitung ist in der Türkei zu 95% nur als Brauch-
wasser zu verwenden. Zum Trinken wird abgefülltes Trinkwasser
empfohlen, wie man es in Plastikflaschen findet. Das allerdings ist überall
in der Türkei von ausgezeichneter Qualität.
Der Bus ist nach wie vor das Hauptverkehrsmittel in der Türkei.
Jede Stadt, jedes Gebiet kann man von den Busstationen aus er-
reichen. Diese Busstationen, "Otogar" genannt findet man in jedem
Ort ("Oto" steht für Auto, "Gar" ist dem französischen Gare für Bahnhof entlehnt).
Hier findet man auch die Agenturen der ver-
schiedenen Gesellschaften. Am besten ist es, sich für eine re-
nommierte Busfirma zu entscheiden. Besorgen Sie sich recht-
zeitig Tickets, speziell in der Sommerzeit sind die Busse oft aus-
gebucht. Die Busse verfügen über guten Komfort und sind alle
mit Klimaanlage und verstellbaren Sitzen ausgerüstet. Stops auf langen
Strecken zum Einnehmen von Mahlzeiten gehören ebenso
zur Selbstverständlichkeit.
Wichtig: Bei Erwerb, Besitz und der Ausfuhr von Antiquitäten kann
eine Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren verhängt werden. Bei Ver-
stößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungs-
haft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000.- Euro) gängige
Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende
Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt.
Es wird ausdrücklich davor gewarnt, von Händlern Antiquitäten,
alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen.
Polizei und Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus.
Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen,
ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten
Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zu-
ständigen türkischen Behörden verfügen, oder generell Steine,
Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in
ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen.
Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen
gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sym-
pathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden.
Achtung: Der Straßen- und Schwerverkehr ist gerade
in den Groß-städten dicht, schnell und gefährlich. Es ist mit grosser
Vorsicht und Aufmerksamkeit zu fahren. Gibt es bei einem Unfall Verletzte
oder Tote, wird der Fahrzeuglenker festgenommen, bis
ein Staatsanwalt die Schuldfrage geklärt hat. Wird ein Fahrzeug-
führer zu 25 % oder mehr schuldig befunden, erfolgt automatisch
die Verhaftung, bis ein Strafgericht den Fall entschieden hat.
Bei Fluchtgefahr werden Ausländer/innen manchmal bei weniger
als 25 %iger Schuld verhaftet. In solchen Fällen ist der Beizug
eines Rechtsanwalts notwendig.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wird empfohlen.
Da türkische Versicherungen in der Regel ungenügende
Scha-
dendeckung bieten, lässt der Geschädigte das Fahrzeug der
Gegenpartei beschlagnahmen, bis die Entschädigungsfrage
geregelt ist.