Einwanderung:
Es gelten die Einwanderungsbedingungen für Spanien. Ein ganzjährig ausgeglichenes
Klima, moderate
Lebenshaltungskosten und eine gute Infra-struktur sind die Vorteile dieses
Landes.
Für Reisende aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich gibt es keine
Sonderbestimmungen sofern
sie sich bis zu drei Monaten in Spanien aufhalten, bei Überschreiten dieser
Frist oder einer Arbeitsauf-
nahme ist eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Studenten, Rentner und nicht Erwerbstätige müssen die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung
ihres Hei-
matlandes und ein regelmässiges Einkommen nachweisen können, um eine ständige
Aufenthaltsgeneh-
migung in Spanien zu erhalten.
Jeder Staatsangehörige eines EU-Staates hat das Recht, ungeachtet
seines Wohnorts eine berufliche
Tätigkeit in Spanien nach den hier geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften
auszuüben. Bei selb-
ständiger oder unselbständiger Arbeitsaufnahme unter 3 Monaten reicht ein
gültiger Paß bzw. Personal-
ausweis. Im Falle einer vorgesehenen beruflichen Tätigkeit von mehr als 3
Monaten besteht die Pflicht,
dies innerhalb von 1 Monat nach der Einreise bei der Polizei oder Ausländerbehörde
des Aufenthalts-
ortes zu melden und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dieser Antrag
kann nicht fernschrift-
lich gestellt werden, sondern er ist persönlich bei der zuständigen Polizei
oder Ausländerbehörde abzu-
geben.
In Madrid ist dies:
Comisaría de Policía del Distrito del Retiro
C/Moratín, 43, esquina San Pedro
28014 Madrid
Tel.: (0034) 91- 429 09 94
Öffnungszeit: Montags bis freitags 9.00 bis 14.00 Uhr
Bei Tätigkeiten über 3 Monaten, aber unter 1 Jahr wird eine zeitlich begrenzte
Aufenthaltserlaubnis mit
Gültigkeit für die Dauer der Tätigkeit ausgestellt. Bei Tätigkeiten von über
1 Jahr wird für EU-Staatsange-
hörige eine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre erteilt, die anschließend für
weitere 5 Jahre auf Antrag
verlängert wird.
Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:
Paß oder Personalausweis, 3 Paßfotos und
bei Arbeitnehmern eine Kopie des Arbeitsvertrages,
bei Selbständigen eine Bescheinigung darüber, daß sie die Voraussetzungen
und die Genehmigung
für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Spanien erfüllen.
Bei Personen, die keine Arbeit aufnehmen:
Nachweis über Krankenversicherungsschutz für Spanien und über ausreichende
Geldmittel zum Le-
bensunterhalt für den Antragsteller und ggf. seine Familie.
Bei Studium ist zusätzlich eine Einschreibebestätigung der spanischen
Lehranstalt vorzulegen. Familien-
angehörige benötigen Dokumente, die den Grad der Abstammung sowie die Unterhalts-
berechtigung nachweisen (z.B. Familienbuch oder Geburtsurkunde).
Familienangehörige, die nicht Staatsangehörige eines EU-Staates sind, benötigen
außerdem noch ein
Visum im Reisepaß, welches vor der Einreise bei der zuständigen spanischen
Auslandsvertretung einzu-
holen ist.
Die spanischen Behörden können darüber hinaus ein polizeiliches Führungszeugnis
verlangen.